Die Zuwanderung durch Asyl gefährdet das Asylrecht

Viele Bürger in unserem Land sehen sich mit ihren Sorgen und ihrer Kritik an der Zuwanderung über das Asylbegehren allein gelassen. Seit Jahren war der Zustrom an Asylbewerbern nach Deutschland nicht so stark wie in diesem Jahr. 2015 kamen über eine Million Menschen nach Deutschland, die von Politikern, Verbänden und Medien pauschal „Flüchtlinge“ genannt werden, bevor deren Staus festgestellt wird.
Das hat seinen Grund: Die Integration soll gestartet und den Menschen Hoffnung gemacht werden, dass sie bei uns bleiben dürfen, ob sie asylberechtigt sind oder nicht. Das ist menschenverachtend.

In allen Bundesländern wird um die Verteilung der Flüchtlinge gerungen. Bereits bis Ende Juli musste Baden-Württemberg 10 880 Flüchtlinge aufnehmen. Das Stuttgarter Integrationsministerium ging davon aus, dass in dem Jahr 23 000 Flüchtlinge nach Baden-Württemberg kommen werden. Wie diese Zahl zustande kam, ist allerdings rätselhaft. Denn sie wurde veröffentlicht als in Baden-Württemberg täglich 300 Asylbewerber eintrafen.

Die allseitigen Diskussionen um Verteilungsmaßstäben verdeutlichen einmal mehr, dass sich die Politik der Altparteien auch heute noch lediglich an der Behebung von Symptomen jahrelanger Versäumnisse orientiert. Umso wichtiger ist es, dass nun umgehend sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene die Klärung und Behebung der gesamten Ursachen der Asylproblematik einsetzt.

Der Plan der Kanzlerin, der Türkei bei der Lösung der „Flüchtlingskrise“ die Hauptrolle einzuräumen, als gescheitert betrachtet werden. In Ihrem politischen Versagen hat sie die Spaltung unserer Gesellschaft initiiert und unser Land in eine Staatskrise manövriert.

Überfällig ist ein Asylgesetz, das den Hilfsmöglichkeiten, die ein Land bereitstellen kann, gerecht wird und dass Entscheidungen getroffen werden, die sich auch am Wohl des Volkes orientieren und daran, Schaden von ihm abzuwenden.

Deutschland braucht eine Obergrenze, schnelle Asylverfahren und eine konsequente Rückführung von Nichtberechtigten.

asyl

Bereits im Jahr 1999 hat sich die Europäische Union ein „Gemeinsames Asylsystem“ zum Ziel gesetzt. Es wurde bis heute nicht vorangebracht. In Deutschland glaubte man über Jahre, der Asylansturm der 90-er Jahre werde sich nicht mehr wiederholen. Eine gesetzliche Regelung hat man auch dann versäumt, nachdem sich bereits abzeichnete, dass diese Annahme ein Irrtum ist. In der Asylpolitik wurden schwerwiegende Fehler gemacht. Die Zuwanderung durch Asyl ist in unserem gesetzlich Land ungeregelt. Lediglich die Asylverfahren sind durch das den Asylverfahrensgesetzes geregelt.

Der ursprüngliche Gedanke der Asylgewährung war, politisch Verfolgte in unserem Land vorübergehend aufzunehmen, bis die Gefahren in ihren Herkunftsländern behoben sind. Die Zuwanderung durch Asyl widerspricht diesem Gedanken.

Der Grundgedanken der Asylgewährung wurde bereits vor der „Flüchtlingskrise“ zunehmend aufgehoben, das Asylrecht aufgeweicht und somit in Gefahr gebracht.

Die Aufnahmekriterien wurden zum Teil fragwürdig erweitert, die Verfahrensdauer ausgedehnt, der ausufernden Duldung mit zum Teil grotesken Begründungen Tür und Tor geöffnet und die Zahl der aus verschiedenen Gründen Geduldeten verschleiert. Europäische Vorgaben, pauschal „schutzberechtigte“ Bewerber aufzunehmen, haben die Zahl der Personen, die anerkannt und damit Asylberechtigten gleichgestellt werden, um 25 % ansteigen lassen.

Die Kanzlerin hat diese politischen Fehler noch weit übertroffen

In der Asylproblematik ist unser Land und Europa an einem Punkt angelangt, an dem die Probleme der Flüchtlings- und Asylproblematik endlich vorbehaltlos diskutiert und Lösungen zugeführt werden müssen. Die Grünen weigern sich nach wie vor, die Deklaration der Balkanländer als „unsichere“ Herkunftsländer aufzuheben. Während Touristen aus ganz Europa in diese Region reisen, um Urlaub zu machen oder Europäer in den Balkanländern Immobilien erwerben, beantragen die Menschen von dort bei uns Asyl. Wenn unser Land weiterhin im ureigensten Sinn Asylberechtigten helfen möchte, wenn die Asylgewährung unser Land nicht überfordern und dem Missbrauch von Asyl Einhalt geboten werden soll, muss rasch gehandelt werden.

In allen Bundesländern wird um die Verteilung der Flüchtlinge gerungen. Bereits bis Ende Juli musste Baden-Württemberg 10 880 Flüchtlinge aufnehmen. Das Stuttgarter Integrationsministerium ging davon aus, dass in dem Jahr 23 000 Flüchtlinge nach Baden-Württemberg kommen werden. Wie diese Zahl zustande kam, ist allerdings rätselhaft. Denn sie wurde veröffentlicht als in Baden-Württemberg täglich 300 Asylbewerber eintrafen.

Die allseitigen Diskussionen um Verteilungsmaßstäben verdeutlichen einmal mehr, dass sich die Politik der Altparteien auch heute noch lediglich an der Behebung von Symptomen jahrelanger Versäumnisse orientiert. Umso wichtiger ist es, dass nun umgehend sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene die Klärung und Behebung der gesamten Ursachen der Asylproblematik einsetzt.

Der Plan der Kanzlerin, der Türkei bei der Lösung der „Flüchtlingskrise“ die Hauptrolle einzuräumen, als gescheitert betrachtet werden. In Ihrem politischen Versagen hat sie die Spaltung unserer Gesellschaft initiiert und unser Land in eine Staatskrise manövriert.

Überfällig ist ein Asylgesetz, das den Hilfsmöglichkeiten, die ein Land bereitstellen kann, gerecht wird und dass Entscheidungen getroffen werden, die sich auch am Wohl des Volkes orientieren und daran, Schaden von ihm abzuwenden.

Deutschland braucht eine Obergrenze, schnelle Asylverfahren und eine konsequente Rückführung von Nichtberechtigten.

asyl

Bereits im Jahr 1999 hat sich die Europäische Union ein „Gemeinsames Asylsystem“ zum Ziel gesetzt. Es wurde bis heute nicht vorangebracht. In Deutschland glaubte man über Jahre, der Asylansturm der 90-er Jahre werde sich nicht mehr wiederholen. Eine gesetzliche Regelung hat man auch dann versäumt, nachdem sich bereits abzeichnete, dass diese Annahme ein Irrtum ist. In der Asylpolitik wurden schwerwiegende Fehler gemacht. Die Zuwanderung durch Asyl ist in unserem gesetzlich Land ungeregelt. Lediglich die Asylverfahren sind durch das den Asylverfahrensgesetzes geregelt.

Der ursprüngliche Gedanke der Asylgewährung war, politisch Verfolgte in unserem Land vorübergehend aufzunehmen, bis die Gefahren in ihren Herkunftsländern behoben sind. Die Zuwanderung durch Asyl widerspricht diesem Gedanken.

Der Grundgedanken der Asylgewährung wurde bereits vor der „Flüchtlingskrise“ zunehmend aufgehoben, das Asylrecht aufgeweicht und somit in Gefahr gebracht.

Die Aufnahmekriterien wurden zum Teil fragwürdig erweitert, die Verfahrensdauer ausgedehnt, der ausufernden Duldung mit zum Teil grotesken Begründungen Tür und Tor geöffnet und die Zahl der aus verschiedenen Gründen Geduldeten verschleiert. Europäische Vorgaben, pauschal „schutzberechtigte“ Bewerber aufzunehmen, haben die Zahl der Personen, die anerkannt und damit Asylberechtigten gleichgestellt werden, um 25 % ansteigen lassen.

Die Kanzlerin hat diese politischen Fehler noch weit übertroffen

In der Asylproblematik ist unser Land und Europa an einem Punkt angelangt, an dem die Probleme der Flüchtlings- und Asylproblematik endlich vorbehaltlos diskutiert und Lösungen zugeführt werden müssen. Die Grünen weigern sich nach wie vor, die Deklaration der Balkanländer als „unsichere“ Herkunftsländer aufzuheben. Während Touristen aus ganz Europa in diese Region reisen, um Urlaub zu machen oder Europäer in den Balkanländern Immobilien erwerben, beantragen die Menschen von dort bei uns Asyl. Wenn unser Land weiterhin im ureigensten Sinn Asylberechtigten helfen möchte, wenn die Asylgewährung unser Land nicht überfordern und dem Missbrauch von Asyl Einhalt geboten werden soll, muss rasch gehandelt werden.

Die Zuwanderung durch Asyl gefährdet das Asylrecht.

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