Missionierung statt Sachunterricht

Missionierung statt Sachunterricht – Islamunterricht an den Schulen in Baden-Württemberg

 

Mit dem „Bildungsplan 2016 für Islamische Religionslehre sunnitischer Prägung“ stellte die Landesregierung Baden-Württemberg die Weichen für eine unvergleichliche religiöse Unterwerfungspädagogik mit dem Lernziel Missionierung.

Bereits die „Leitgedanken“ des damaligen Planes sprachen Bände.

Der Bildungswert bestünde in der Anleitung zum Denken und Handeln (!) nach dem Vorbild Muhammeds (Mohammeds) und darin, dass die Kinder lernten, dies gegenüber Mitschülern zu vertreten.

Ziel sei es, die ethisch-praktischen Vorschriften des Islam und den islamischen Glauben als Grundlage für die „Positionierung der Kinder“ in der aktuellen Lebenswelt anzubahnen. Angeregt wird, das Angebot eines Lebens auf der Grundlage des islamischen Glaubens zu führen:

Man plante einen Religionsunterricht, in dem das Lernziel das Bekenntnis und die Ausübung der Religion ist. Denkvorgaben ersetzen kritische und demokratische Kompetenzen.

Vor dem Hintergrund, dass die Pläne für den christlichen Religionsunterricht darauf zielen, die Schüler zu befähigen, die „Praxis christlicher Nächstenliebe zu reflektieren“, können die Vorhaben für den Islamunterricht in der Tat nur als religiöse Unterwerfungspädagogik oder platte Missionsstrategie verstanden werden – getarnt als Sachunterricht.

Die Pläne verkörperten die Abkehr vom pädagogischen Ziel, Heranwachsende zur Freiheitsfähigkeit zu erziehen. Sie sind ein Angriff auf die Religionsfreiheit und damit auf die Verfassung.

Nachdem in den Plänen zum Islamunterricht jegliche demokratische Kontrolle, Sensibilität und Vernunft außen vor blieb, wäre es die Pflicht aller demokratischen Kräfte unseres Landes, die sofortige Korrektur dieses Versuchs unzulässiger Missionierung einzufordern.

Vielseitige einschlägige Formulierungen des damaligen Plans müssen alarmieren:

 

2.5 Gestalten und Handeln:
„Die Schüler können [anhand des Unterrichts die Fähigkeit erhalten] aus dem Menschenbild Impulse für das eigene Handeln entwickeln.“

3.1.1 „Mensch und Glaube“:
„Die Schüler können [anhand des Unterrichts die Fähigkeit erhalten] die rituelle Waschung vollziehen und die Wichtigkeit von Sauberkeit und Reinheit (körperlich wie seelisch) erkennen.“

3.1.5 „Mensch und Glaube“:
„Die Schüler können [anhand des Unterrichts die Fähigkeit erhalten] Leid und Traurigkeit in der Kindheit des Propheten Muhammad erkennen und eigene Erfahrungen dazu in Beziehung setzen (Sure 93).“

3.2.1 „Mensch und Glaube“:
„Die Schüler können [anhand des Unterrichts die Fähigkeit erhalten] das Bittgebet (Dua) als Verbindung zu Gott annehmen und ausführen.“

3.2.2 „Mensch und Verantwortung“:
„Die Schüler können [anhand des Unterrichts die Fähigkeit erhalten] anhand von Beispielen aus Koran und Hadith sowie ihrer Lebenswelt lernen, schwierige Situationen und Herausforderungen besser einzuschätzen und zu bewältigen.“

3.2.5 „Muhammed der Gesandte“:
„Die Schüler können [anhand des Unterrichts die Fähigkeit erhalten] die sozialen Aspekte der Botschaft Muhammeds benennen und sich [dazu] positionieren.

Schon im Jahr 2015 nahm „im Zuge der Verlängerung und Ausweitung des Modellprojekts „Islamischer Religionsunterricht“ ein gemeinsamer „Projektbeirat Islamischer Religionsunterricht“ der Landesregierung und der islamischen Verbände „die Arbeit“ auf, mit dem Ziel, den islamischen Religionsunterricht in Baden-Württemberg weiter zu forcieren.

Kretschmann betonte damals die Bedeutung des islamischen Religionsunterrichts. Gemeinsames Ziel mit dem Projektbeirat sei es, dass die islamischen Verbände nach Beendigung des Modellprojekts im Jahre 2018 die gemeinsame Trägerschaft für den islamischen Religionsunterricht übernehmen.

Neben der seit Jahren legalistisch agierenden, orthodox-islamischen „türkischen islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) e.V.“ (Herr Fatih Sahan M.A.) gehören dem „Projektrat“ an:

Für den Landesverband der Islamischen Kulturzentren BW (LVIKZ) e.V.:
Herr Mustafa Acar (Wirtschaftsingenieurstudium in Karlsruhe am KIT; staatlich anerkannter Jugend- und Heimerzieher; VIKZ-internes Studium der islamischen Theologie)

Für die Islamische Glaubensgemeinschaft IGBW e.V.:
Herr Rasim Gül (Theologiestudium in der Türkei; Arbeit als Religionslehrer;

Für den Bereich Fachwissenschaftliche Ausbildung künftiger Lehrkräfte: Frau Prof. Dr. Leijla Demiri (Stellv. Leiterin des Zentrums für Islamische Theologie der Uni Tübingen)

Für den Erweiterungsstudiengang und als Lehrkräfte der ersten Stunde: Herr Dr. Jörg Imran Schröter (PH Karlsruhe, Institut für Islamische Theologie/Religionspädagogik)

Frau Gökcen Tamer-Uzun (PH Ludwigsburg, Islamische Theologie/Religionspädagogik)

Für den 2. Ausbildungsabschnitt im höheren Dienst:
Herr Studienrat Hakan Turan (Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien) Stuttgart)

Noch Fragen?

Motto der Landesregierung: „Unser Ziel ist, dass die Schule zu einem von Vorurteilen und Diskriminierungen freien Raum wird.“ (Stoch)