Wege aus der Islamisierung Deutschlands und Europas
In den vor uns liegenden Jahren fällt die Entscheidung darüber, ob die freiheitliche Werteordnung Europas verloren geht oder bewahrt werden kann.
Diese Entscheidung hängt wesentlich von Bildung und Erziehung ab. Darin liegt eine ungeheure Herausforderung für uns Lehrer und vor allem für uns Ausbilder von Lehrern. Nach den Totalitarismen des 20. Jahrhunderts erheben nun islamistische Bestrebungen ihren Machtanspruch. In der folgenden Tabelle haben wir freiheitlich-europäische Wertvorstellungen, die wir für bewahrenswert halten, orthodox- islamischen Wertvorstellungen gegenübergestellt.
Gegenüberstellung von freiheitlich-europäischen und orthodox-islamischen Wertvorstellungen
Wertvorstellungen im Vergleich | ||
Stichworte | Freiheitlich-europäisch | Orthodox-islamisch |
Freiheit – Gebundenheit | Freiheit des Individuums | Gebundenheit des Menschen an das Kollektiv |
Der Einzelne hat – im Rahmen der Gesetze – ein Recht auf Selbstbestimmung | Der Einzelne hat eine Gehorsamspflicht gegenüber dem Kollektiv und dessen Führer. | |
. Anerkanntes Kriterium des Handelns: Urteilsbildung der einzelnen Person. Man muss seinem eigenen Urteil („Gewissen“) folgen, auch wenn dies üble Nachrede einbringt! | Anerkanntes Kriterium des Handelns: Rücksicht auf die Ehre des Kollektivs, bes. der Familie. Die Vermeidung rufschädigender Nachrede – der Schutz der gemeinsamen Ehre! – ist lebenswichtig! | |
Glaubensfreiheit wird anerkannt. | Glaubensfreiheit wird nicht anerkannt. | |
Ein Christ darf sich vom christlichen Glauben lossagen. | Abfall vom Islam ist mit dem Tode zu bestrafen. | |
Wahrheit – Autoritäten | Wahrheit steht noch über der Autorität von Personen. | Autoritäten bestimmen, was als wahr zu gelten hat. |
Sachliche Kritik ist auch gegenüber Höhergestellten gestattet und unter Umständen gefordert. | Kritik gegenüber Höhergestellten (auch gegenüber dem ältesten Bruder!) gilt als Übergriff. | |
Fähigkeit zur Selbstkritik gilt als Voraussetzung zivilisierter Lebensart. | Selbstkritik gilt als Zeichen von Schwäche, ebenso das Sprichwort ‚der Klügere gibt nach’. | |
Lüge ist auch gegenüber Nichtchristen verboten, Treue zum gegebenen Wort allgemein gefordert. | Verstellung zur Täuschung „Ungläubiger“ ist gestattet; Betrugsverbot gilt nur unter Muslimen. | |
Vernunft – Orthodoxie | Primat der Vernunft: Auch die Bibel ist zu hinterfragen. | Primat der Orthodoxie: Der Koran darf nicht (mehr) hinterfragt werden. |
Wissenschaftskultur und rationaler Diskurs (Erbe der Antike) sind schon in der Schule zu pflegen. | Gott-zentrierte Weltsicht führt zur Ablehnung unbeschränkten wissenschaftlichen Fragens. | |
Die europäische Aufklärung stärkte erneut die Position der Vernunft. Vernunft und Religion stehen – nach Meinung führender europäischer Denker – nicht im Widerspruch, sondern benötigen sich gegenseitig. | Nach der geistig fruchtbaren Epoche des islamischen Rationalismus (9. bis 12. Jahrhundert., altgriechischer Einfluss) herrscht im Islam bis heute eine „vernunftfeindliche Orthodoxie“ (B.Tibi) | |
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Als Bürger muss man fähig sein, sowohl selbst zu führen als auch die Führung anderen zu überlassen; zeitliche Begrenzung von Führungsfunktionen. | Führungspositionen behält man in der Regel bis zum Lebensende; für geordnete Ablösung oder „Rücktritt“ sind bindende Regeln noch nicht überall vorhanden. | |
Entsprechend den für beide Geschlechter geltenden Werten Freiheit, Vernunft, Wahrheit und Verantwortung des Einzelnen ergeben sich für Jungen und Mädchen die Erziehungsziele ‚Allgemeinbildung’ und ‚Fähigkeit zu selbständigem Urteil’. | Entsprechend den unterschiedlichen Aufgaben der Geschlechter differieren die Erziehungsziele: Jungen werden vor allem darauf vorbereitet, künftig ihre Familie zu unterhalten und zu steuern, Mädchen vor allem darauf, ihre Aufgaben als Ehefrau, Mutter und Hausfrau zu erfüllen. | |
Verantwortung, Mitverantwortung, Gehorsamspflicht | Der Einzelne hat Verantwortung für seine Lebensführung (entsprechend dem Selbstbestimmungsrecht). | Die Lebensführung des Einzelnen wird weitgehend vom Kollektiv bestimmt (entsprechend dem Gehorsamsanspruch). |
Der Einzelne hat (als Bürger) Mitverantwortung auch für die Politik; er nimmt an der Meinungsbildung teil und gibt bei Wahlen seine Stimme ab. | Die Verantwortung für die Familie liegt beim Ehemann und Vater, die Verantwortung für die Politik liegt beim Herrscher. | |
Konflikt, Recht, Mission | Konfliktaustragung bei Meinungsverschiedenheiten: Dialog nach sokratisch-europäischem Modell. Entscheidend dabei: prüfender Austausch der Argumente. Ziel: Verständigung zwischen den Dialogpartnern. | Konfliktaustragung bei Meinungsverschiedenheiten: Verhandlung nach anwaltlichem Modell. Entscheidend dabei: wirksame Interessenvertretung. Ziel: Durchsetzung der eigenen Meinung. |
Hass und Verwünschung gelten als niedrig. | Hass und Verwünschung gelten nicht als niedrig. | |
Tötung eines Menschen: schweres Delikt; daher größere Tötungshemmung | Tötung eines Menschen: kann ehrenhaft sein; daher geringere Tötungshemmung | |
Ablehnung der Rache | Rache als Ehrenpflicht | |
Lynchjustiz gilt als barbarisch. | Nach Ehebruch ist Steinigung der Frau rechtens. | |
Trennung zwischen Staat und Religion; (weltliche!) Gesetze sind auch für religiöse Menschen verbindlich. | Keine Trennung zwischen Religion und Staat; die (göttliche!) Scharia steht über den Gesetzen „ungläubiger“ Gesetzgeber. | |
Mittel der Mission: a) Überzeugen; b) (nur früher?) Gewalt und Einschüchterung. | Mittel der Mission: a) Überzeugen; b) Gewalt und Einschüchterung; c) Migration und reiche Nachkommenschaft. | |
Stellung der Frau | Die Zeugenaussage einer Frau vor Gericht hat den gleichen Wert wie die eines Mannes. | Die Zeugenaussage einer Frau vor Gericht hat den halben Wert der eines Mannes. |
Eine Eheschließung setzt die freie Zustimmung (das „Jawort“) beider Ehepartner voraus. | Ehen werden von den Familien vereinbart; die Betroffenen brauchen sich zuvor nicht zu kennen. | |
Polygamie ist verboten. | Ein Mann darf mehrere Frauen haben, nicht aber eine Frau mehrere Männer. | |
Sowohl der Mann als auch die Frau haben die rechtliche Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. | Der Mann kann die Ehe leicht beenden; die Frau kann sich nur, mit seiner Zustimmung, loskaufen. | |
Seine Ehefrau zu schlagen gilt in jedem Fall als barbarisch. | Eine ungehorsame Ehefrau zu schlagen ist für bestimmte Fälle geradezu vorgeschrieben. | |
Der Mann sollte seine Frau nicht zum Geschlechts- verkehr zwingen; Vergewaltigung in der Ehe ist heute in Deutschland ausdrücklich verboten. | Die Frau muss ihrem Mann jederzeit, wenn er Geschlechtsverkehr wünscht, zur Verfügung stehen. | |
Gewichtung von äußerem Tun und innerer Einstellung | Neben dem Tun ist die innere Einstellung sehr wichtig. Das betonen maßgebliche Lehrer des Westens, wie Platon, die Stoiker, Jesus, Kant und andere. | Es kommt vor allem auf das Tun an. Der Prophet lehrte die Menschen, wie sie „zu handeln, was sie zu tun und was sie zu lassen hatten …“ (J. Schacht). |
Reichtum, Ansehen und Schönheit werden in Religion und Philosophie als Scheingüter gekennzeichnet. | Geld, Schönheit, Abstammung und religiöse Pflichterfüllung werden in einem Hadith als Kriterien der Brautwahl genannt. |
Quellenverzeichnis:
– R. Herzog (Hg.): Preventing the Clash of Civilizations.
A. Peace Strategy for the twenty-first Century. New York 1999.
– W. Laqueur: Die letzten Tage von Europa. Berlin 2006.
– R. Schröder: Europa, was ist das? In: Aktuelle Antike.
Hg. vom Deutschen Altphilologenverband. Leipzig 2002.
– J. Ratzinger: Werte in Zeiten des Umbruchs. Freiburg 2005.
– B. Tibi: Europa ohne Identität? Die Krise der multikulturellen
Gesellschaft. München 1998.
– B. Tibi: Einladung in die islamische Geschichte. Darmstadt 2001.
– B. Tibi: Der Islam und Deutschland. München 2000.
– N. Kelek: Die fremde Braut. Köln 2005.
– N. Kelek: Die verlorenen Söhne. Köln 2006.